Testamentsspende
Indem Sie dem BVN ein Teil Ihres Nachlasses vermachen, setzen Sie über Ihr eigenes Leben hinaus ein Zeichen der Solidarität mit blinden und sehbehinderten Menschen in Niedersachsen. Dabei können Sie sicher sein, dass Ihr Vermögen beim BVN in guten Händen ist. Wir wissen, welches Vertrauen Sie in uns setzen und werden alles tun, um Ihren letzten Willen zu erfüllen: Blinden und sehbehinderten Menschen in Niedersachsen zu helfen.
Die gesetzliche Erbfolge wird im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Sie berücksichtigt in einer bestimmten Reihenfolge Blutsverwandte und den Ehegatten als Erben. Eine gemeinnützige Organisation wie der BVN kann nur erben, wenn dies testamentarisch festgelegt ist.
Sie haben unterschiedliche Möglichkeiten, Ihren letzten Willen zu gestalten:
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Erbschaft
Eine Erbschaft bedeutet: Sie setzen den BVN in Ihrem Testament als Erben oder Miterben ein. In diesem Fall übernehmen wir entsprechende Rechte und Pflichten. Hier sollten Sie jedoch darauf achten, dass verschiedenen Familienmitgliedern laut der gesetzlichen Erbfolge Pflichtteile zustehen. -
Vermächtnis
Ein Vermächtnis bedeutet: Sie verfügen in Ihrem Testament, dass der BVN einen bestimmten Betrag, Gegenstand oder Aktienerträge erhält. Der BVN ist in diesem Fall kein (Mit-)Erbe und übernimmt damit auch nicht die entsprechenden Rechte und Pflichten. Die Erben dagegen sind gesetzlich verpflichtet, das Vermächtnis zu erfüllen. -
Schenkungen
Eine Schenkung bedeutet: Sie schenken dem BVN bereits zu Lebzeiten einen Geldbetrag oder einen Vermögensgegenstand. Wirksam wird diese Schenkung jedoch erst im Todesfall. Zu Ihrem persönlichen Schutz bietet sich ein Schenkungsvertrag mit Sicherung des eigenen Lebensunterhaltes an.
Unser Spendenkonto
Bank für Sozialwirtschaft Hannover
IBAN: DE09 3702 0500 0007 4874 00
BIC: BFSWDE33XXX
Bei weiteren Fragen informieren wir Sie gern.
Kontakt
Heike Gronau
Telefon: 0511 5104224
E-Mail: heike.gronau@blindenverband.org